In eigener Sache

In eigener Sache: Kann man einen „Planeten“ für sich alleine nutzen?

kukksi und PromiPlanet
kukksi
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Im Februar 2019 ist das neue Magazin PromiPlanet gestartet, welches zu kukksi gehört. Der Name scheint einigen ein Dorn im Auge zu sein: Die Verantwortlichen des neuen Portals müssen sich derzeit mit einem Markenstreit auseinandersetzen – aber was steckt genau dahinter?

Den Namen „PromiPlanet“ gibt es bisher nicht und wurde auch nirgends beim Patentamt vorher angemeldet. Und trotzdem meint ein französischer TV-Konzern, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe – dabei geht es nicht mal um den Namen „PromiPlanet“, sondern nur um „Planet“ in dem Namen.

Kurz zur Erklärung: Beim Patentamt gibt es verschiedene Klassen, unter welcher man eine Marke anmelden kann. Medien haben meist die Klassen 35, 38 und 41 – diese beinhalten unter anderem die Punkte wie Online-Veröffentlichungen oder Unterhaltung. Und natürlich beinhaltet auch PromiPlanet diese Klassen – und genau darin sieht ein TV-Konzern aus Frankreich eine Verwechslungsgefahr.

Konkret handelt es sich dabei unter anderem um den kleinen TV-Sender „Planet“, welcher im Pay-TV empfangbar ist. Und weil auch „PromiPlanet“ nun „Planet“ im Namen enthält, sieht man eine Verwechslungsgefahr – dabei enthalten unzählige andere Magazine auch „Planet“ im Namen, welche ebenfalls in den gleichen Klassen vertreten sind.

Darum besteht keine Verwechslungsgefahr

Besteht aber nun wirklich eine Verwechselungsgefahr? Und: Kann man einen allgemeinen Namen wie „Planet“ für sich alleine beanspruchen? Ganz klar: Nein! Ein Zuschauer, welcher sich Naturdokus auf diesen TV-Kanal anschaut, wird diesen wohl kaum mit einem Star-Magazin im Internet „verwechseln“. Mal davon abgesehen handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Namen – auch, wenn „Planet“ im Name enthalten ist.

Begründung liegt noch immer nicht vor

Und das Kuriose: Zwar haben die BSB Rechtsanwälte, welche den TV-Konzern vertreten, bereits am 25. April Widerspruch (dem letzten Tag der Widerspruchsfrist) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingelegt – eine Begründung dafür liegt auch knapp 5 Monate noch immer nicht bei unserem Anwalt vor. Offenbar spielt man dort auf Zeit – sobald diese dann doch mal vorliegen werden, werden sich die Verantwortlichen von PromiPlanet mit allen juristischen Mitteln wehren.

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